Profis leisten was

Satzung von PROFIL – Gesell(en)schaft der Handwerksbesten

Vom 21.01.2010
 

§ 1 Name

Der Kreis der Bundes- und Landessieger des Leistungswettbewerbs PLW (= Profis leisten was) führt die Bezeichnung "PROFIL – Gesell(en)schaft der Handwerksbesten“. Die Kurzbezeichnung ist „PROFIL“.

PROFIL – Gesell(en)schaft der Handwerksbesten ist eine Einrichtung der Handwerkskammer des Saarlandes.

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§ 2 Ziele

PROFIL – Gesell(en)schaft der Handwerksbesten will dazu beitragen, dass junge, besonders begabte Handwerkerinnen und Handwerker nach der Gesellenprüfung

  • ihre Persönlichkeit entwickeln,
  • befähigt werden, Führungsverantwortung in Unternehmen übernehmen zu können,
  • befähigt werden, den Weg in die unternehmerische Selbstständigkeit zu beschreiten,
  • gesellschaftliches Engagement in Handwerksorganisationen und Staat entwickeln,
  • in ihrer Europa-Kompetenz gestärkt werden.

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§ 3 Aufgaben

PROFIL – Gesell(en)schaft der Handwerksbesten hat die Aufgabe,

  • seine Mitglieder fachlich und handwerkspolitisch sowie in ihrer Persönlichkeit zu bilden,
  • seine Mitglieder zum Schritt in die Existenzgründung zu befähigen,
  • das Wissen über Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu fördern.

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§ 4 Mitgliedschaft

Alle Junghandwerkerinnen und -Handwerker im Kammerbezirk, die in einem Wettbewerb des Leistungswettbewerbs des Deutschen Handwerks einen Bundes- oder Landessieg errungen haben, können Mitglied in PROFIL – Gesell(en)schaft der Handwerksbesten werden. Die Mitglieder sind gehalten, aktiv und regelmäßig an den Veranstaltungen teilzunehmen.

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Ausschluss. Der Austritt erfolgt in schriftlicher Form.

Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand (vgl. § 8) mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder. Vor dem Ausschluss ist das Mitglied zu hören.

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§ 5 Beiträge

Für die exklusive Mitgliedschaft werden keine Beiträge erhoben. Förderbeiträge und sonstige Zuwendungen von Sponsoren sind willkommen.

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§ 6 Organe

Organe von PROFIL – Gesell(en)schaft der Handwerksbesten sind:

  • die Mitgliederversammlung
  • der Vorstand.

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§ 7 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand. Sie regt Themen und Veranstaltungen für die Arbeit von PROFIL – Gesell(en)schaft der Handwerksbesten an und entscheidet über das jeweilige PROFIL-Jahresprogramm. Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal im Jahr einberufen werden, ihre Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Über die Beschlüsse ist Protokoll zu führen.

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§ 8 Vorstand

Der Vorstand leitet und vertritt PROFIL-Gesell(en)schaft der Handwerksbesten. Er besteht aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern und bis zu acht weiteren Mitgliedern. Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt zwei Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand kann für bestimmte Themenbereiche Arbeitsgruppen bilden, denen auch Mitglieder außerhalb des Vorstandes angehören können.

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§ 9 Geschäftsführer

Die Geschäfte von PROFIL – Gesell(en)schaft der Handwerksbesten werden von der Handwerkskammer des Saarlandes geführt. Die Handwerkskammer bestellt zu diesem Zweck einen Geschäftsführer, der auch an den Sitzungen des Vorstandes teilnimmt.

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§ 10 Schlussbestimmungen

Eine Änderung der Satzung kann nur mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

Die Satzung tritt am 21.01.2010 in Kraft. Zugleich tritt die Satzung vom 01.01.2008 außer Kraft.

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